Kränzle - Navigation
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluß
1.1 Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung ist der Besteller 14 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn die Firma Kränzle das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
1.2 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Angebote der Firma Kränzle sind grundsätzlich freibleibend.
II. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Gegenstände werden nach Muster oder Katalog verkauft, d.h., daß nicht die besichtigten Gegenstände, sondern andere gleicher Art mustergetreu geliefert werden. Handelsübliche geringfügige Farb-, Muster- und Formabweichungen sind vertragsgerecht. Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Konstruktionsänderungen oder technische Änderungen bleiben vorbehalten, es sei denn, die Änderung ist dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Kränzle unzumutbar.
Zumutbar sind insbesondere technische Änderungen, Verbesserungen und Anpassungen an den neuen Stand der Wissenschaft und Technik, Verbesserungen der Konstruktion und der Materialauswahl. Alle Mengen-, Maß- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise sind Festpreise einschließlich MwSt. ab Werk ohne Nebenleistungen. Fälligkeit tritt auch mit einem vergeblichen Anlieferungsversuch ein, sofern der Käufer hiervon Kenntnis hatte und nicht rechtzeitig seine Verhinderung angezeigt hat. Der Käufer hat im Falle eines Mangels der Kaufsache oder der Montage ein Kaufpreiszurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet.
3.2 Nebenleistungen sind zusätzliche Dienstleistungen, wie spezielle Verpackung, Anlieferung oder Montagearbeiten.
Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt der Verzugszins 1,5 % pro Monat über dem Basiszinssatz.
3.3 Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder anerkannt oder tituliert sind.
IV. Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe auf den Käufer über, für den Fall des Kaufes durch einen Unternehmer schon mit Auslieferung der Sache an einen Spediteur oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person. Bei Lieferung ins Ausland geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Beschädigung der Ware auch beim Verbraucherkauf ab Grenzüberschreitung der Ware auf den Käufer über. Der Käufer haftet dafür, daß der Transport bis in seine Wohnung oder die von ihm bestimmte Anlieferstelle – auch durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln eines Gegenständetransportes erfolgen kann.
4.2 Bei Lieferung ins Ausland gehen auch bei vereinbarter Frei-Haus-Lieferung grundsätzlich alle anfallenden Zusatzkosten, insbesondere Zollkosten, Gebühren für Porti-Papiere, die Einfuhrumsatz-steuer usw., zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch für zusätzliche Transportkosten ab Grenze.
4.3 Ist der Käufer, trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat er dies vorab nicht unverzüglich mitgeteilt, so ist die Firma Kränzle berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für evtl. weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten gem. den Sätzen in Ziffern 8.3., 8.4., zu verlangen.
V. Lieferfrist
Die Firma Kränzle gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes der Firma Kränzle oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei der Firma Kränzle noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum.
Die Firma Kränzle wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat die Firma Kränzle zur Erfüllung des Kaufvertrages mit ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht die Firma Kränzle nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat die Firma Kränzle den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelder unverzüglich zurückzuzahlen.
5.1 Die Firma Kränzle kann die Lieferung verweigern, sofern nach Abschluß des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Käufers wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Käufer vorleistet oder angemessene Sicherheiten stellt. Die Firma Kränzle ist berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Vorleistung oder der Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Käufer die bereits zum Vertragsabschluß bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten Tatsachen arglistig oder fahrlässig verschwiegen hat.
VI. Montage
6.1 Im Falle von Montagearbeiten ist der Käufer verpflichtet, die Mitarbeiter der Firma Kränzle über alle erforderlichen Tatsachen richtig zu informieren. Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und die Rechtzeitigkeit der Zurverfügungstellung von Anschlüssen. Der Käufer haftet für alle Zusatzkosten, die durch Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen.
Die Mitarbeiter der Firma Kränzle sind grundsätzlich nicht verpflichtet und auch nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung und Automontage der Ware hinausgehen.
VII. Eigentumsvorbehalt und Vertragsrücktritt
Alle Lieferungen der Firma Kränzle erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die jeweils gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gelieferten Waren und Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen Eigentum der Firma Kränzle. Die Firma Kränzle verpflichtet sich, auf entsprechenden Antrag des Käufers alle Sicherheiten insoweit herauszugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma Kränzle. Im Falle der Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen tritt der Käufer seine Forderung mit Nebenrechten schon jetzt an die Firma Kränzle sicherungshalber ab. Bis auf den jederzeit möglichen Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Solange das Eigentumsrecht der Firma Kränzle besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Ware an Ort und Stelle zu überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne daß hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.
Der Käufer trägt alle Kosten einer notwendigen Rückholung der Ware, dies gilt auch für die evtl. erneute Anlieferung.
VIII. Vertragsrücktritt
8.1 Nimmt der Käufer eine ordnungsgemäß bestellte Ware nicht ab oder erklärt der Käufer bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, daß er diese nicht abnehmen werde, kann die Firma Kränzle ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Als pauschalen Schadensersatz kann die Firma Kränzle 25 % des Bestellpreises ohne Abzug fordern. Dies gilt auch für den Fall des Vertragsrücktritts der Firma Kränzle nach 4.3.
8.2 Im Falle eines vom Käufer aus sonstigen Gründen veranlaßten Vertragsrücktritts der Firma Kränzle, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder im Fall des 4.3. oder einer sonstigen vom Käufer veranlaßten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Waren, hat die Firma Kränzle Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassungen und Wertminderung wie folgt:
8.3 Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z.B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält die Firma Kränzle Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je Mitarbeiter beträgt 40,00 EUR zzgl. Mwst. und die Fahrtkostenpauschale 0,90 EUR pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Käufer Kosten zu tragen hat.
8.4 Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
Innerhalb des 1. Halbjahres 30 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge, innerhalb des 2. Halbjahres 40 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge, innerhalb des 3. Halbjahres 50 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge, innerhalb des 4. Halbjahres 60 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge, danach 90 % und im 5. Jahr 100 %.
8.5 Es ist sowohl der Firma Kränzle unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadensersatz, Aufwendungen und Wertminderung einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Käufer möglich, einen geringeren Schaden der Firma Kränzle darzulegen und unter Beweis zu stellen. Befindet sich der Käufer im Abnahmeverzug, hat er nach einer Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Die Lagerkosten betragen 5,00 EUR pro Stellplatz und Tag.
IX. Gewährleistung
Die Firma Kränzle gewährleistet die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstandes entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für Neuwaren und 1 Jahr für Gebrauchtwaren, gerechnet jeweils ab Übergabe. Ist der Käufer selbst Unternehmer oder wird die Ware gewerblich genutzt, so gilt für Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, für Gebrauchtwaren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchtwaren sind insbesondere als solche bezeichnete Ausstellungswaren. Ausstellungsware weist daher die entsprechenden Gebrauchsspuren auf, die insoweit keinen Mangel darstellen, auch wenn diese im Vertrag nicht detailliert beschrieben sind.
Hat der Käufer seinen Sitz im Ausland und wird die Ware in das Ausland geliefert, so gilt eine Gewährleistungsfrist vom 1 Jahr.
Ist der Käufer Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl der Firma Kränzle auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat der Käufer das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Kränzle ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen, sofern dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und/oder Kosten verbunden ist. Von einen unverhältnismäßigen Aufwand ist insbesondere dann auszugehen, wenn auch bei Beseitigung des Mangels die Gebrauchsfähigkeit der Ware uneingeschränkt gewährleistet ist.
Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Dem Käufer stehen dann seine gesetzlich für diesen Fall vorgesehenen Rechte zu. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Geringfügigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigt ist.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Firma Kränzle haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet die Firma Kränzle nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verhalten beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben sein, verjähren diese ein Jahr nach Übergabe der Waren. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Käufers ist, daß der Käufer alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel in nachvollziehbarer Form unmittelbar nach dem Erkennen mitteilt. Hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit der Nachbesserungsfrist sind die Schwierigkeiten der Firma Kränzle hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihres Lieferanten zu berücksichtigen. Die Firma Kränzle ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Käufer einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Käufer dem Verkäufer einen Mangel, der keiner ist oder den der Käufer selbst zu vertreten hat, haftet der Käufer der Firma Kränzle für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat.
X. Haftung
Die Firma Kränzle haftet für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen, für alle sonstigen Schäden aus vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzungen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Die Firma Kränzle haftet bei deliktischen Ansprüchen nicht bei sorgfältiger Auswahl ihrer Verrichtungsgehilfen. Die Firma Kränzle haftet nicht für mündlich erteilte Auskunft oder Beratung, sofern sie dies im Einzelfall nicht ausdrücklich erklärt hat.
Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
XI. Datenschutz
11.1 Der Käufer ist einverstanden, daß in den Kaufvertrag aufgenommene persönliche Daten nur der internen Be-/Verarbeitung bzw. Auswertung dienen und an Dritte nicht weitergegeben werden.
11.2 Die Firma Kränzle ist berechtigt, über den Käufer eine Kreditauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle einzuholen. Der Käufer erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Illertissen.
12.2 Wenn der Käufer keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsabschluß aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand immer der Hauptsitz der Firma Kränzle.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Stand Dezember 2004
